Produkte und Waren, die in der EAWU in Verkehr gebracht werden und nicht durch TR TS abgedeckt sind, müssen gemäß den geltenden Standards und Vorschriften geprüft und zertifiziert werden. Die Ursprünge der Konformitätsnachweise in der EAWU reichen bis in die Zeit der UdSSR zurück, als 1925 das Komitee für Standardisierung gegründet wurde. Damals wurden die ersten Standards als Unionsstandard (OST) bezeichnet und 1940 in „Staatlicher Unionsstandard“ (GOST) umbenannt. Im Laufe der sowjetischen Geschichte entstanden zehntausende Verordnungen.
Nach dem Zerfall der Sowjetunion wurde das GOST-System in einigen Nachfolgestaaten beibehalten und ab 1992 auf nationaler Ebene weitergeführt. Mit der schrittweisen Einführung der Technischen Regelwerke TR ZU und TR EAWU verliert das GOST-System jedoch an Bedeutung, da diese Regelwerke zunehmend die alten Verordnungen ablösen und für die gesamte EAWU gelten.
Einige GOST-Normen bleiben jedoch weiterhin obligatorisch und sind für bestimmte Produktgruppen relevant. Diese Zertifikate sind Teil der Zoll- und Produktdokumentation. GOST-Zertifizierungen, ähnlich den neueren EAC-Zertifikaten, können sowohl für Einzel- als auch Serienlieferungen erfolgen. Andere GOST-Normen, die durch TR ZU und TR EAWU ersetzt wurden, sind nun freiwillig. Freiwillige GOST-Zertifizierungen können als Qualitätsmerkmal im Markt der Eurasischen Wirtschaftsunion gelten und Wettbewerbsvorteile bieten.
Wie beim EAC-System gibt es auch bei GOST eine Unterscheidung zwischen Zertifikaten und Deklarationen. Je nach Zertifizierungsart müssen unterschiedliche Dokumente eingereicht werden, wobei die Dauer und Kosten je nach Art der Waren und Prüfanforderungen variieren.
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