Im TR-Normungssystem, das als Qualitätssicherung in der Zollunion gilt, gibt es zwei Arten von Konformitätsdokumenten: EAC-Zertifikate und EAC-Deklarationen gemäß TR ZU. Produkte werden dabei in zwei Kategorien unterteilt: solche, die der EAC-Deklarationspflicht und solche, die der EAC-Zertifizierungspflicht unterliegen, basierend auf den Anforderungen des TR ZU-Systems.
Zusätzlich zu TR ZU-Zertifikaten und TR ZU-Deklarationen gibt es weitere technische Dokumente, die beim Zoll und den Abnahmebehörden zwingend vorgelegt werden müssen. Abhängig von der Art der Ware können neben einem EAC-Zertifikat oder einer EAC-Deklaration zusätzliche Unterlagen für den Export nach Russland oder in die EAWU erforderlich sein. Diese Dokumente werden entweder bei der Einfuhr, dem Inverkehrbringen oder zur Inbetriebnahme benötigt, oder sie dienen der Erstellung eines Zertifikats oder einer Deklaration.
Bei Projekten in der EAWU ist ein kompetenter Partner entscheidend, der mögliche Schwierigkeiten kennt und mit passenden Lösungsansätzen bewältigen kann.
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